Verbandsbeitrag

Die eigene Bank im Unternehmen

Der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung erfährt neuen Schwung im Mittelstand. Denn die pauschaldotierte Unterstützungskasse verschafft dem Unternehmen Liquidität und manche bilanziellen und finanziellen Vorteile.

Seit vielen Monaten nun brüten die politisch Verantwortlichen, Verbände, Gewerkschaften und Versicherungen über die dringend erforderliche Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Da lohnt sich doch ein Innehalten, um sich zu fragen, worum es im Kern eigentlich geht. Denn, soll die bAV-Reform erfolgreich sein, sind zwei Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

– Der Arbeitnehmer erwartet eine bAV mit einer vernünftigen Verzinsung, die auch noch im Leistungsfall gültig ist.

– Der Arbeitgeber sollte nützliche Anreize erhalten, um die bAV in seinem Betrieb aktiv zu bewerben und im besten Falle noch eine Arbeitgeberzulage zu leisten.

Beides können versicherungsbasierte Angebote oder Pensionskassen angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bieten. Immer mehr mittelständische Betriebe leiden daher unter der Last von Pensionsrückstellungen.

Die Alternative

Aber gibt es überhaupt eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die die beiden genannten Grundvoraussetzungen erfüllt? Um das zu erfahren, lohnt vielleicht der Blick auf den ältesten der fünf bAV-Durchführungswege, der derzeit gerade im Mittelstand so rasant an Bedeutung gewinnt: Die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Ihre Geschichte begann bereits in Preußen Mitte des 19. Jahrhunderts. Auch heute noch unterhalten etliche große Konzerne Unterstützungskassen für ihre Mitarbeiter. Denn sie ist weit mehr als nur eine bAV-Spielart; sie ist auch ein äußerst passables Instrument der Innenfinanzierung.

Das Wesen einer pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) nimmt eine Sonderrolle im Reigen der bAV-Instrumente ein: Die Arbeitnehmer wandeln Gehaltsbestandteile in eine Art Darlehen an das Unternehmen um, der Arbeitgeber gibt meist einen Anteil dazu.



Das heißt: Anders als beispielsweise bei kostenträchtigen Versicherungen verbleiben die Beiträge voll im Unternehmen und verzinsen sich vom ersten Tag an. Die Arbeiter und Angestellten werden so gewissermaßen an ihrem Betrieb beteiligt.

Deshalb ist „Betriebssparen“ anstelle des umständlichen Begriffs „pauschaldotierte Unterstützungskasse“ treffender. Das Betriebssparen verspricht gerade jetzt eine weit höhere Rentabilität von häufig über 2% im Jahr als die Mini- oder sogar Negativ-Zinsen beispielsweise von Staatspapieren. Die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein der deutschen Wirtschaft (PSVaG) insolvenzgeschützt.

PdUK als „Unternehmerbank“

Aus Sicht des mittelständischen Betriebs beinhaltet das Betriebssparen einen ganz entscheidenden Vorteil: Die Mitarbeiter verschaffen dem Unternehmen Liquidität. Deshalb bezeichnen Experten die pdUK vorzugsweise als „Unternehmerbank“ oder „Unternehmensbank“. Die Beiträge der Mitarbeiter sind dabei wie Einlagen in diese Unternehmensbank zu sehen. Dieser Liquiditätszufluss sorgt für eine größere Unabhängigkeit von Banken und höheren Zinsbelastungen. Welches Unternehmen bekommt schon ohne Sicherheiten langfristige Kredite mit Zinsfestschreibung für unter 3%?

Die Einrichtungskosten und Verwaltungsgebühren für die Unternehmensbank errechnen sich je nach Betriebsgröße individuell, sind aber überschaubar. Zudem ist die Unternehmensbank steuerlich begünstigt. Und: Schon bei einem einzigen Mitarbeiter können sich über die Jahre hinweg Einsparungen an Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen im hohen fünfstelligen Bereich ergeben.

Es gibt in Deutschland eine Reihe spezialisierter Gesellschaften, deren Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und deren hauseigene Rechtsanwälte individuelle Konzepte erstellen. Sie erreichen bei den Arbeitnehmern in aller Regel eine Akzeptanz von 70 bis 90%.

Weitere Informationen beim Bundesverband pdUK:

www.bv-pduk.de

Manfred Baier