Führerschein

eScooter

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Verwendung von eScootern seit Sommer 2019. Sie gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis.

Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen sind erlaubt. Auch die Fahrbahn ist erlaubt, wenn die erstgenannten Wege fehlen. Gehwege, Fußgängerzone und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung sind nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Wege mit dem Zeichen "E-Scooter frei". Das Schild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt nicht für eScooter.

eScooter kann man ohne Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein fahren. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Auch eine Helmpflicht besteht nicht. Doch mit Helm fährt es sich besser. Denn so ist man vor Verletzungen am Kopf gut geschützt..

Bei Alkohol sind die Grenzwerte für eScooter und Autofahrer gleich. Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeldbescheid. 500 € Strafe, 1 Monat Fahrverbot und Punkte in Flensburg können die Folge. sein. Also immer vernünftig bleiben.

Alkohol kann auch zu Straftaten führen. Wer mit 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut eScooter fährt, landet direkt beim Richter. Bei alkoholbedingten Ausfällen genügen schon 0,3 Promille.

Für Fahrer unter 21 Jahren oder Fahrer mit Führerschein in der Probezeit sind die Grenzen besonders streng: 0,0 Promille.

eRoller

Jeder Besitzer eines KFZ-Führerscheins kann eRoller fahren. Wurde der Führerschein vor 1980 erworben, gilt die Obergrenze 125 ccm oder 11 KW (ca. 15 PS). Nach 1980 wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt: 45 km/h. Wer sich dem Verkehr anpasst und schneller fährt, geht ins Risiko.

Wer noch keinen KFZ-Führerschein besitzt, benötigt einen Führerschein der Klasse AM (sog. Moped-Führerschein). Bereits 16-Jährige dürfen eine eRoller fahren.

eRoller über 45 km/h ohne KFZ-Führerschein

Der Führerschein Klasse A1 erlaubt Krafträder bis 125 ccm Hubraum bzw. bis max. 11.000 W (ca. 15 PS). Dieser Führerschein beinhaltet bereits die Klasse AM und den Mofa-Führerschein. Ein KFZ-Führerschein nach 1980 (Klasse B) deckt die Klasse A1 neuerdings nach einer Fahrerprobung wieder ab.

Dies gilt auch für die Klasse A2. Sie reicht bis 35 KW (ca. 48 PS). Mit der offenen Klasse A können alle Motorräder gefahren werden. Die Kosten für einen Führerschein beginnen bei ca. 500,00 €.


Ab 01.01.2020

Mit dem B-Führerschein dürfen Sie auch ein 125ccm-Motorrad fahren, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie haben seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B.

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie zusätzlich an neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) in der Fahrschule teilnehmen. Anschließend müssen Sie sich von der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 auf Ihrem Führerschein eintragen lassen und dürfen nun ein 125er-Motorrad fahren.